Dienstag, 11. Februar 2014

Hedvig Taube, die erste offizielle Maitresse Schwedens

Als Hedvig Taube am 11. Februar 1744 in Stockholm noch im Kindbett starb, ging sie als die erste offizielle Geliebte eines schwedischen Königs in die Geschichte ein und nicht als Königin, denn sie starb nur wenige Monate bevor Fredrik I. sie heiraten und damit auch die gemeinsamen Kinder anerkennen konnte, denn Königin Ulrika Eleonora war erst 1741 gestorben und eine Ehe mit Hedvig Taube musste erst noch von der Priesterschaft und dem Reichstag toleriert werden.

Dass Hedvig Taube 1730 als Maitresse an den schwedischen Hof kam, lag wiederum an ihrem hoch verschuldeten Vater, der seine Tochter gewissermaßen an Fredrik I. verkauft hatte, da er damit schuldenfrei wurde und er und seine andere Kinder gesellschaftlich aufstiegen. Auch wenn vom ersten Tag an allgemein bekannt war, dass Hedvig Taube die Geliebte des Königs war, so war sie zwischen 1730 und 1734 offiziell die Hofdame der Königin. Erst als sie 1734 vom König eigene Räume erhielt und Kinder aus der Verbindung hervorgingen, wurde das Verhältnis offiziell und das Verhältnis zwischen der Königin und der Geliebten verschlechterte sich zusehends.

Das Verhältnis von Hedvig Taube zum König war nicht zu beneiden, denn zu Beginn des offiziellen Verhältnisses wurde sie von der Gesellschaft nicht anerkannt. Politische Gruppen machten sich an sie heran um Fredrik I. zu beeinflussen und später forderten die Priester, dass Hedvig Taube aus Schweden ausgewiesen werde. Dies ging sogar so weit, dass die Maitresse des Königs im Jahre 1738 vom Reichstag aus Stockholm verbannt wurde, in der Hoffnung, dass sie nach Hessen zurückkehren werde. Die Hoffnung wurde nicht erfüllt, denn Taube zog nur bis vor die Tore der Hauptstadt und kehrte später wieder nach Stockholm zurück. Nach einem Gerücht starb Hedvig Taube allerdings keinen natürlichen Todes, sondern wurde von Wilhelm von Hessen vergiftet, der Angst davor hatte, dass bei einer eventuellen Ehe mit König Fredrik I. der finanzielle Zustrom zur hessischen Kasse versiegen würde.


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Copyright: Herbert Kårlin

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